Anlieferbedingungen für asbesthaltige Abfälle:
• Asbestzementplatten (Eternitplatten) und Stücke asbesthaltiger Abfälle
müssen bei der Anlieferung in Folie (PE-Kunststofffolie, Stöße überlappt
und verklebt) verpackt sein, damit ein Freiwerden von Stäuben und Fasern
vermieden wird.
• Das Zerkleinern asbesthaltiger Abfälle ist nicht zulässig.
• Auf den Wertstoffhöfen stehen Kunststoffsäcke (Big-Bags) für die Auf-
nahme von verpackten asbesthaltigen Abfällen bereit. Sie dienen der
Zwischenlagerung und dem Weitertransport. Asbesthaltige Abfälle
müssen vom Anlieferer selbst in die Big-Bags gegeben werden.
Anlieferbedingungen für Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern)
• Bei der Abgabe müssen die künstlichen Mineralfasern in reißfesten,
staubdichten Säcken verpackt sein!