Veranstaltungsordnung und Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Anmeldeschluss ist der 15.01.2026
Die Anmeldung für „Fairtastisch – Regional. Fair. Vielfältig“ wird erst mit Überweisung der Standgebühr wirksam. Der Veranstalter möchte die Angebotsvielfalt wahren. Bei Ständen mit ähnlichem Angebot erfolgt vorab eine Auswahl.
2. Standgebühren
Die Standgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
3. Werbemittel
Gebühren für Flyer und Werbemittel fallen nicht an, da sie in der Standgebühr enthalten sind. Die Teilnehmenden erklären sich durch ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular damit
einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie Fotos, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsansprüche zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken genutzt werden können.
4. Aufbau/Abbau
Die Zuteilung des Standplatzes erfolgt durch den Veranstalter. Sonderwünsche sowie Platzwechsel sind nicht möglich. Der Aufbau findet am Veranstaltungstag von 8 bis 10 Uhr statt. Alle Händler sollen zum Start der Veranstaltung um 10 Uhr mit dem Aufbau fertig sein. Der Abbau beginnt ab 17 Uhr und muss bis spätestens 19 Uhr abgeschlossen sein. Ein Abbau vor Veranstaltungsende ist nicht gestattet. Die Händler sind eigenverantwortlich für Ihre Abfallentsorgung zuständig. Der Standplatz sollte in dem Zustand zurückgelassen werden, wie er ursprünglich vorgefunden wurde.
5. Rücktritt
Bei Rücktritt bzw. Zurückziehen der Anmeldung im Vorfeld der Veranstaltung oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die Standgebühr nicht erstattet. Bitte teilen Sie dem Veranstalter bis spätestens 2 Tage vorher mit, wenn Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, da Ersatz gefunden werden muss. Im Falle des Ausfalles der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der Kosten.
6. Steuer
Für die Versteuerung der Einnahmen ist der Standbetreiber selbst verantwortlich.
7. Auszeichnungspflicht
Der Händler ist gemäß der Preisabgabeverordnung dazu verpflichtet, seine Waren ordnungsgemäß und leserlich auszuzeichnen. Zudem sollen die Stände dekorativ und ansprechend gestaltet werden.