Veranstaltungsordnung und Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Anmeldeschluss ist der 15.07.2025.
Die Anmeldung wird erst mit Überweisung der Standgebühr wirksam. Der Veranstalter möchte die Angebotsvielfalt wahren. Bei Ständen mit ähnlichem Angebot erfolgt vorab eine Auswahl. Änderungen der angegebenen Angebotspalette sind nur nach Rücksprache möglich.
2. Öffnungszeiten
Samstag, 15. November von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wichtig! 19:00 – 20:00 ausschließlich Essens- und Getränkestände im Innenhof
Sonntag, 16. November von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine wesentliche Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Martinimarkt ist, dass Ihr Stand während den gesamten Öffnungszeiten an zwei Tagen besetzt ist. Die Marktöffnungszeiten sind einzuhalten.
3. Auf- und Abbau
Für den Auf- und Abbau Ihres Standes stehen folgende Rahmenzeiten zur Verfügung: Aufbau: Freitag, 14. November von 11:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, 15. November von 10:30 bis 13:00 Uhr
Abbau: Sonntag, 16. November frühestens ab 18:00 bis spätestens 20:00 Uhr Zufahrt auf das Museumsgelände ab 18:30 Uhr möglich
Während des Marktes kann Ihr Fahrzeug nicht auf dem Gelände verbleiben.
Die Zuteilung des Standplatzes erfolgt durch den Veranstalter. Sonderwünsche sowie Platzwechsel sind nicht möglich. Ein Abbau vor Veranstaltungsende ist nicht gestattet. Der Standplatz sollte in dem Zustand zurückgelassen werden, wie er ursprünglich vorgefunden wurde.
4. Standgebühren
Für zwei Tage erheben wir eine Gebühr im Innenbereich für 2 Tische in Höhe von 80 €. Es können maximal 2 Tische pro Aussteller gebucht werden.
Eine Bude im Außenbereich kostet 100 € plus Nebenkosten für Strom (Glühweintöpfe, Waffeleisen, Kaffeemaschinen, Pizzaofen, etc.) von 10 €/ Tag.
Nach Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Rechnung zu. Die Standgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
5. Stände
Im Innen- und Außenbereich stehen Ihnen nach Absprache Ausstellungstische zur Verfügung und im Innenhof nach Absprache überdachte Holzstände. Diese sind überwiegend für Aussteller mit Lebensmittelangeboten vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass der Boden im Innenhof teilweise sehr uneben ist. Wir bitten um Beachtung der gesetzlichen
Lebensmittelhygienevorschriften (z.B. fließend Wasser am Stand; Auflistung der Inhaltsstoffe und das Herstellungsdatum müssen griffbereit sein).
Die Stände werden Ihnen vor Ort zugewiesen. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu
berücksichtigen. Überschreitungen des zugewiesenen Platzes ohne vorherige Absprache und Genehmigung durch Museumsmitarbeiter sind nicht gestattet.
Es besteht die Möglichkeit, Ihre Ware über Nacht im Museum zu deponieren.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Diebstahl und Schäden, die durch Dritte und/oder Seite 3 von 4 höhere Gewalt verursacht werden, sowohl für die Stände im Innen- als auch im Außenbereich.
Wir weisen darauf hin, dass die Beheizung der Scheune aus technischen Gründen nicht möglich ist.
6. Stellwände
Im Innenbereich stehen nur wenige Stellplätze mit einer Stellwand zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass an den Vorder- und Rückseiten unserer Stellwände keine (Reiß-)Nägel verwendet werden dürfen. Es ist jedoch gestattet, an der Oberkante der Stellwand mit einem Reißnagel einen Faden zur Befestigung anzubringen.
Falls Sie eine Stellwand benötigen und an Ihrem Stand keine vorhanden ist, bitten wir Sie, eine eigene mitzubringen.