Anmeldung zum Martinimarkt 2025

Ihre Daten

Bitte beachten Sie, dass wir uns zur Organisation einer ausgewogenen Zusammenstellung des Angebotes eine Absage bzw. eine Reservierung auf Warteliste ausdrücklich vorbehalten.

Gebührenordnung

bitte auswählen

Grundgebühr

Veranstaltungsordnung und Teilnahmebedingungen

 

1. Anmeldung

Anmeldeschluss ist der 15.07.2025.

Die Anmeldung wird erst mit Überweisung der Standgebühr wirksam. Der Veranstalter möchte die Angebotsvielfalt wahren. Bei Ständen mit ähnlichem Angebot erfolgt vorab eine Auswahl. Änderungen der angegebenen Angebotspalette sind nur nach Rücksprache möglich.

 

2. Öffnungszeiten

Samstag, 15. November von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wichtig! 19:00 – 20:00 ausschließlich Essens- und Getränkestände im Innenhof

Sonntag, 16. November von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Eine wesentliche Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Martinimarkt ist, dass Ihr Stand während den gesamten Öffnungszeiten an zwei Tagen besetzt ist. Die Marktöffnungszeiten sind einzuhalten.

 

3. Auf- und Abbau

Für den Auf- und Abbau Ihres Standes stehen folgende Rahmenzeiten zur Verfügung:                              Aufbau:           Freitag, 14. November von 11:00 bis 18:00 Uhr

                         Samstag, 15. November von 10:30 bis 13:00 Uhr

Abbau:            Sonntag, 16. November frühestens ab 18:00 bis spätestens 20:00 Uhr                                                               Zufahrt auf das Museumsgelände ab 18:30 Uhr möglich

 

Während des Marktes kann Ihr Fahrzeug nicht auf dem Gelände verbleiben.

Die Zuteilung des Standplatzes erfolgt durch den Veranstalter. Sonderwünsche sowie Platzwechsel sind nicht möglich. Ein Abbau vor Veranstaltungsende ist nicht gestattet. Der Standplatz sollte in dem Zustand zurückgelassen werden, wie er ursprünglich vorgefunden wurde.

 

4. Standgebühren

Für zwei Tage erheben wir eine Gebühr im Innenbereich für 2 Tische in Höhe von 80 €. Es können maximal 2 Tische pro Aussteller gebucht werden.

Eine Bude im Außenbereich kostet 100 € plus Nebenkosten für Strom (Glühweintöpfe, Waffeleisen, Kaffeemaschinen, Pizzaofen, etc.) von 10 €/ Tag.

Nach Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Rechnung zu. Die Standgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

 

5. Stände

Im Innen- und Außenbereich stehen Ihnen nach Absprache Ausstellungstische zur Verfügung und im Innenhof nach Absprache überdachte Holzstände. Diese sind überwiegend für Aussteller mit Lebensmittelangeboten vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass der Boden im Innenhof teilweise sehr uneben ist. Wir bitten um Beachtung der gesetzlichen

Lebensmittelhygienevorschriften (z.B. fließend Wasser am Stand; Auflistung der Inhaltsstoffe und das Herstellungsdatum müssen griffbereit sein).

Die Stände werden Ihnen vor Ort zugewiesen. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu

berücksichtigen. Überschreitungen des zugewiesenen Platzes ohne vorherige Absprache und Genehmigung durch Museumsmitarbeiter sind nicht gestattet.

Es besteht die Möglichkeit, Ihre Ware über Nacht im Museum zu deponieren.

Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Diebstahl und Schäden, die durch Dritte und/oder Seite 3 von 4 höhere Gewalt verursacht werden, sowohl für die Stände im Innen- als auch im Außenbereich.

Wir weisen darauf hin, dass die Beheizung der Scheune aus technischen Gründen nicht möglich ist.

 

6. Stellwände

Im Innenbereich stehen nur wenige Stellplätze mit einer Stellwand zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass an den Vorder- und Rückseiten unserer Stellwände keine (Reiß-)Nägel verwendet werden dürfen. Es ist jedoch gestattet, an der Oberkante der Stellwand mit einem Reißnagel einen Faden zur Befestigung anzubringen.

 

Falls Sie eine Stellwand benötigen und an Ihrem Stand keine vorhanden ist, bitten wir Sie, eine eigene mitzubringen.

 

 

7. Abfall

Jeder Standinhaber ist für die Entsorgung seines Abfalls selbst verantwortlich und muss diesen beim Verlassen des Marktes mitnehmen. Bitte achten Sie darauf, Müll soweit wie möglich zu vermeiden.

 

8. Werbemittel

Sowohl das Bauernmuseum Bamberger Land als auch unser Kooperationspartner, der SI Club Kunigunde, unternehmen umfangreiche Werbemaßnahmen, um zahlreiche interessierte Besucher auf den Markt aufmerksam zu machen. Wir bitten Sie dennoch, den Markt auch in Ihrem Umfeld zu bewerben. Flyer und Plakate erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung im Spätsommer. Gebühren für Flyer und Werbemittel fallen nicht an, da sie in der Standgebühr enthalten sind. Die Teilnehmenden erklären sich durch ihre Unterschrift auf dem

Anmeldeformular damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie Fotos, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, ohne

Vergütungsansprüche zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken genutzt werden können.

 

9. Rücktritt

Bei Rücktritt bzw. Zurückziehen der Anmeldung kann die Erstattung (bis auf 20 € Verwaltungsgebühr) nur dann erfolgen, wenn dieser mindestens 14 Tage vor dem Markttermin dem Bauernmuseum schriftlich mitgeteilt worden ist. Bei Nicht-Erscheinen am Veranstaltungstag wird die Standgebühr nicht erstattet. Im Falle des Ausfalls der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der Kosten. Sollte die Veranstaltung jedoch aus anderen Gründen unvermeidlich abgesagt werden, wird Ihnen die Standgebühr selbstverständlich erstattet.

 

10. Steuer

Für die Versteuerung der Einnahmen ist der Standbetreiber selbst verantwortlich.

 

11. Auszeichnungspflicht

Der Händler ist gemäß der Preisabgabeverordnung dazu verpflichtet, seine Waren ordnungsgemäß und leserlich auszuzeichnen. Zudem sollen die Stände dekorativ und ansprechend gestaltet werden.

Erklärung zum Datenschutz:

 

Ihre Daten werden ausschließlich zum Zwecke der weiteren Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Veranstaltung genutzt und verarbeitet sowie für die Planung und Ausrichtung der Veranstaltung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an sabine.gengler@lra-ba.bayern.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihre Rechte im Hinblick auf den Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.landkreis-bamberg.de/Datenschutz/

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben. Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens oder Beendigung der Veranstaltung). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben hiervon unberührt“.

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