Landratsamt Bamberg

Gesundheitswesen

0951/85-651
gesundheitsamt@lra-ba.bayern.de
Öffnungszeiten Landratsamt:
Montag und Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

Benachrichtigung nach § 34
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Datenschutz
AntragstellerIn
Erkrankte Person
Zusammenfassung
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Hinweis:

Zum Ausfüllen dieser Benachrichtigung benötigen Sie keine Unterlagen, das Ausfüllen findet vollständig über das Formular statt. Falls Sie das Formular für mehrere Personen ausfüllen möchten: Sie können beliebig viele Personen durch "+ weitere hinzufügen" unter den Angaben hinzufügen.

Datenschutzhinweise:

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Bamberg übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen hierzu können Sie aus unseren Datenschutzinformationen (http://ikiss.lra-ba.bayern.de/Kurzmen-/Datenschutz/) entnehmen.

 

Hinweis:

Das Gesundheitsamt wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

AntragstellerIn
Angaben zur erkrankten Person

Wie geht es nun weiter?

Nachdem Sie auf Senden klicken, werden die angegebenen Daten an das Gesundheitsamt Bamberg übermittelt. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

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