Antrag & Teilnahmevoraussetzungen
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Eltern (Mutter oder Vater) des Kindes. Eine Antragstellung durch andere Personen, wie z. B. Großeltern, Onkel, Tanten oder sonstige Angehörige, ist nicht möglich.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Frist für das Projektjahr 2025/2026 läuft bis zum 31.07.2025. Anträge für das vergangene oder zukünftige Projektjahr können nicht mehr bzw. noch nicht gestellt werden.
Ab wann gilt mein Antrag als eingegangen?
Ein Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn er vollständig und fristgerecht über das vorgesehene Online-Formular übermittelt wurde.
Ist eine Antragstellung in Papierform möglich?
Die Projektabwicklung erfolgt ausschließlich digital. Anträge, Unterlagen sowie sämtliche Informationen werden ausschließlich digital bereitgestellt und bearbeitet.
Benötige ich für den Antrag eine Meldebescheinigung?
Eine Meldebescheinigung ist für die Antragstellung nicht erforderlich. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben zum Wohnsitz. Zur Überprüfung der Richtigkeit werden Kontrollen durchgeführt.
Was passiert, wenn ich im Antrag falsche Angaben gemacht habe?
Unrichtige Angaben können zum Ausschluss vom Projekt führen. Bereits ausgegebene Bäume können in diesem Fall zurückgefordert werden.
Kann ich nachträglich noch Änderungen an meinem Antrag vornehmen?
Änderungen sind nur bis zum Ende der Antragsfrist möglich. Danach können Angaben nicht mehr berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn ich beim Antrag einen Tippfehler gemacht habe?
Bitte teilen Sie uns Korrekturen unverzüglich per E-Mail unter Bezug auf Ihre Antragstellung mit.
Kann ich mehrere Anträge gleichzeitig stellen?
Ja, sofern für mehrere anspruchsberechtigte Kinder jeweils ein separater Antrag gestellt wird.
Kann ich einen Antrag für jemand anderen stellen?
Nein, der Antrag muss durch die anspruchsberechtigte Person selbst gestellt werden.
Anspruch & Berechtigung
Bekomme ich einen Geburtsbaum, wenn ich zur Geburt meines Kindes nicht im Landkreis Bamberg gewohnt habe, inzwischen jedoch dorthin gezogen bin?
Voraussetzung für den Erhalt eines Geburtsbaums ist, dass sich der Erstwohnsitz zum maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung im Landkreis Bamberg befindet. Zudem darf das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Was passiert, wenn mein Kind älter als drei Jahre ist?
In diesem Fall besteht leider kein Anspruch mehr auf einen Geburtsbaum.
Bekomme ich einen Baum, wenn mein Kind außerhalb des Landkreises Bamberg bzw. im Ausland geboren wurde?
Maßgeblich sind der Erstwohnsitz im Landkreis Bamberg sowie das Alter des Kindes. Der Geburtsort ist nicht ausschlaggebend.
Ich habe Zwillinge. Muss ich für beide Kinder ein Antragsformular ausfüllen?
Ja, für jedes Kind ist ein Antragsformular erforderlich.
Kann ich mehrere Bäume für ein Kind erhalten?
Nein, pro Kind kann ausschließlich ein Geburtsbaum ausgegeben werden. Entsprechende Prüfungen zu bereits gestellten Anträgen in den Vorjahren werden durchgeführt.
Kann ich meinen Geburtsbaum an eine andere Familie weitergeben?
Nein, die Geburtsbäume sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Baumsorten & Projektumfang
Kann ich mir die Baumsorte oder die Baumschule aussuchen?
Eine individuelle Auswahl der Baumschule ist nicht möglich. Die Baumsorte kann aus der jeweils angebotenen Auswahl gewählt werden; darüberhinausgehende Wünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Der im Rahmen des Projekts ausgegebene Geburtsbaum ist ein hochwertiger Obstbaum in Hochstammqualität. Es handelt sich um einen Hochstamm (H) mit ausgeprägter Krone, der sich besonders für Gärten, Streuobstwiesen und größere Grundstücke eignet. Der Baum wurde in der Baumschule zweimal verpflanzt (2xv, verschult) und verfügt dadurch über ein gut entwickeltes und stabiles Wurzelsystem. Die Ausgabe erfolgt ohne Ballen (oB) als wurzelnackte Freilandware, was bei Obstbäumen üblich ist und bei fachgerechter Pflanzung ein gutes Anwachsen begünstigt. Der Stammumfang beträgt 7 bis 9 cm (StU 7–9), gemessen in etwa einem Meter Höhe. Je nach Verfügbarkeit stehen verschiedene Obstsorten zur Auswahl. Angeboten werden Apfelsorten wie Alkmene, Danziger Kant, Goldparmäne, Dülmener Rosenapfel, Roter Boskoop und Winterrambur, Birnensorten wie Gräfin von Paris, Conference, Clapps Liebling und Köstliche von Charneu sowie Steinobstsorten wie Süßkirsche Burlat, Mirabelle von Nancy sowie die Zwetschgensorten Hanita und Toptaste. Die Auswahl der Baumsorte erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kontingente; ein Anspruch auf eine bestimmte Sorte besteht nicht.
Kann ich eine andere Baumsorte als die aufgeführte bekommen?
Nein, die Ausgabe ist ausschließlich auf die jeweils angebotenen Baumsorten beschränkt.
Kann ich den Baum selbst auswählen (z. B. Größe, Alter)?
Nein, Größe und Alter entsprechen den projektbezogenen Vorgaben und sind nicht individuell wählbar.
Kann ich den Baum später gegen eine andere Baumsorte tauschen?
Nein, ein nachträglicher Umtausch oder Tausch der Baumsorte ist nicht möglich.
Wird der Baum gepflanzt oder nur ausgegeben?
Der Geburtsbaum wird ausschließlich ausgegeben. Pflanzung, Transport und Pflege erfolgen eigenverantwortlich.
Kommunikation & Benachrichtigungen
Wann erfahre ich, wann ich meinen Baum genau abholen kann?
Die Informationen zur Abholung erhalten Sie im Rahmen einer Sammel-E-Mail voraussichtlich im August oder September.
Erhalte ich eine Erinnerung zur Abholung?
Nein, eine gesonderte Erinnerung erfolgt nicht. Maßgeblich sind die Informationen aus der Sammel-E-Mail.
Was passiert, wenn ich die Sammel-E-Mail nicht erhalte?
Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach einschließlich des Spamordners und stellen Sie sicher, dass ausreichend Speicherkapazität vorhanden ist. Sollten Sie bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres keine Nachricht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an geburtsbaum@lra-ba.bayern.de.
Wie gehe ich vor, wenn sich meine Kontaktdaten geändert haben?
Bitte teilen Sie uns Ihre geänderten Kontaktdaten unter Bezug auf Ihre Antragstellung per E-Mail mit.
Abholung des Geburtsbaums
Wann kann ich meinen Wunschbaum abholen?
Die Abholung der Wunschbäume erfolgt generell im Oktober und/oder November des jeweiligen Jahres.
Wo kann ich meinen Geburtsbaum abholen?
Der Abholort kann je nach Projektjahr variieren. Die jeweilige Baumschule wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Baumschule?
Nein, die Abholung ist eigenverantwortlich durchzuführen. Alle relevanten Informationen werden rechtzeitig im August und September zur Verfügung gestellt.
Benötige ich Unterlagen zur Abholung meines Baumes?
Die Baumschule ist über die Abholung informiert. Zur Identifikation nennen Sie bitte Ihren Nachnamen und den Vornamen Ihres Kindes.
Kann eine andere Person den Geburtsbaum für mich abholen?
Ja, die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierfür ist bei der Baumschule eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Die Vollmacht muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname der antragstellenden Person
- Vor- und Nachname des Kindes
- Vor- und Nachname der bevollmächtigten Person
- Eine eindeutige Erklärung zur Abholung des Geburtsbaums
- Datum und Unterschrift der antragstellenden Person
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Kann ich den Baum vorzeitig abholen?
Nein, eine Abholung ist ausschließlich im festgelegten Abholzeitraum möglich.
Kann ich den Baum zusenden lassen?
Nein, ein Versand der Geburtsbäume ist nicht möglich.
Fristen, Verfügbarkeit & Organisation
Ich habe vergessen, meinen Baum abzuholen. Kann ich ihn später abholen?
Die Abholung ist nur innerhalb der vorgesehenen Abholphase im Herbst von etwa vier Wochen möglich. Danach stehen die Bäume nicht mehr zur Verfügung.
Was passiert mit nicht abgeholten Bäumen?
Nicht abgeholte Bäume werden nach Ablauf der Abholfrist anderweitig verwendet.
Kann ich den Baum im nächsten Jahr abholen?
Nein, eine Übertragung in ein anderes Projektjahr ist nicht möglich.
Was passiert, wenn mehr Anträge eingehen als Bäume verfügbar sind?
Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs.
Gibt es eine Warteliste?
Nein, eine Warteliste wird nicht geführt.
Sonstiges & Rechtliches
Sind ausgehändigte Flyer oder Gutscheine noch gültig?
Bei Fragen zu Gutscheinen wenden Sie sich bitte an geburtsbaum@lra-ba.bayern.de.
Erhalte ich eine Rechnung oder einen Wertnachweis?
Nein, es wird weder eine Rechnung noch ein Wertnachweis ausgestellt.
Mein Geburtsbaum ist eingegangen. Besteht die Möglichkeit eines Ersatzes?
Leider ist ein Ersatz des ausgegebenen Geburtsbaums nicht möglich.
Kann ich gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen?
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ein Widerspruchsverfahren ist daher nicht vorgesehen.
Werden meine Daten nach Projektende gelöscht?
Die Verarbeitung und Aufbewahrung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.