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Antrag Feststellung der Wohnberechtigung

Sind Sie im Landkreis Bamberg wohnhaft - oder haben Sie eine bestimmte Wohnung im Landkreis Bamberg in Aussicht?

Sollten Sie "Nein" angekreuzt haben, dann ist das Landratsamt Bamberg für Ihren Antrag

 

nicht zuständig!

Wichtiger Hinweis:

 

Verfügen Sie oder ein künftiger Hauhaltsangehöriger über ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Grundstück, o. ä.?

Haben Sie "Ja" angekreuzt, erhalten sie keine Wohnberechtigungsbescheinigung, da Sie  Wohnraum zur Verfügung haben. 

 

Der Antrag kann nicht mehr weiter ausgefüllt werden.

 

Für nähere Auskünfte wird empfohlen sich mit dem

Landratsamt Bamberg in Verbindung zu setzen!

  

Notwendige Unterlagen:

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Personalausweis oder Meldebestätigung der Gemeinde
  • Aufenthaltstitel
  • aktueller Rentenbescheid (z.b. Altersrente, Witwenrente, Waisenrente, Betriebsrente, Erwerbsminderungsrente u. Berufsunfähigkeitsrente)
  • Bürgergeldbescheid
  • Arbeitslosengeldbescheid, Grundsicherungsbescheid, Leistungsbescheid Sozialhilfe 
  • Krankengeldnachweis
  • Kindergeldnachweis
  • Kindesunterhalt
  • Elterngeldbescheid
  • Unterhaltsvorschußbescheid
  • Gehaltszettel der letzten zwölf Monate (auch Minijob)
  • Auszubildender: Gehaltszettel der letzen zwölf Monate mit Ausbildungsvertrag
  • Schulbescheinigung (Kinder ab 15 Jahren)
  • Einnahmen / Überschußrechnung bei Selbständigen für das letzte Kalenderjahr
  • Schwerbehindertenausweis
  • evtl. unter 7 Jahre verheiratet, Eheurkunde
  • Nachweis über sonstige Einkünfte
  • Nachweis über bestehende Schwangerschaft

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 10 MB)

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Bei Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

Antragstellerin oder Antragsteller

 

Einkünfte

Sollten sie "Ja" angekreuzt haben, könnten weitere Anfragen von unserer Seite notwendig sein.

Werbungskosten

Kosten für die Kinderbetreuung

Pauschalabzüge für Steuern und laufende Beiträge

Bei einem Einkommen habe ich folgende Abzüge:

Jahreseinkommen Haushaltsangehörige/r

Werbungskosten der Haushaltsangehörigen

Kosten für die Kinderbetreuung

Pauschalabzüge für Steuern und laufende Beiträge

Bei einem Einkommen habe ich folgende Abzüge:

Gesamteinkommen des Haushalts

Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis

Im Wohnberechtigungsschein soll vermerkt werden, dass mein Haushalt die Voraussetzungen für den Bezug einer Wohnung mit folgenden Vergabevorbehalten erfüllt:

Abzugsbeträge für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

Angaben zu den Abzugsbeträgen?

Für wen wird Unterhalt bezahlt?

Welcher Unterhalt wird bezahlt?

Angaben über die künftige gezielte Wohnung

Begründung für einen zusätzlichen Raumbedarf

Begründung für eine behindertengerechte Wohnung, weil

Abschliessende Hinweise / Erklärungen

Hinweise zur Datenverarbeitung (Art. 13 DSGVO und Art 14 DSGVO)

 

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten

durch die zuständigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 3 DVVVoR.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient ausschließlich dazu die Wohnraumsuche

zu unterstützen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur an Personen und

Institutionen weitergegeben, die in einem engen Zusammenhang mit der eventuellen

Vermittlung einer Wohnung stehen. Die von der zuständigen Stelle erhobenen Daten werden

gelöscht, wenn sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, oder spätestens mit

Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

 

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt mir Ihrer Einwilligung. Bitte beachten Sie,

dass die abschließende Antragsbearbeitung die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener

Daten voraussetzt.

 

Die in den Nummern 1 bis 8 sowie die mit Hilfe der Einkommenserklärungen Stabau Ill a und

Ill b erfragten Daten werden erhoben, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die

Festlegung der Wohnberechtigung vorliegen. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind

Art. 6 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes, Art. 21 des Bayerischen

Wohnraumförderungsgesetzes.

 

Ihre Rechte:

 

•  Sie haben das Recht, Ihre einmal erteilte Einwilligung  jederzeit gegenüber der

   zuständigen Stelle i.S.d. § 1 Abs. 3 DVWoR zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass

   die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruht, für die Zukunft nicht mehr

   fortführt geführt und Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden kann. Die

   Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zu Ihrem Widerruf wird davon nicht

   berührt.

 

•  Sie haben ein Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und

   deren Verarbeitung (Art,15 DSGVO).

•  Sie haben das Recht auf Datenberichtigung sofern Ihre Daten unrichtig oder

   unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO).

•  Sie haben ein Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten nach

   Maßgabe des Art. 17 DSGVO.

•  Sie haben ein Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO).

 

•  Sie haben ein Beschwerderecht bei der für Datenschutz zuständigen

   Aufsichtsbehörde:

 

   Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

   Wagmüllerstraße 18

   80538 München

   Telefon: 089 212672-0

   E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

 

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie den

Datenschutzhinweisen der jeweils zuständigen Stelle i.S.d. § 1 Abs. 3 DVWoR entnehmen.

Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder

von dem jeweiligen behördlichen Datenschutzbeauftragten.

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